Kunze Dachtechnik Meisterbetrieb
Inhaber: Sebastian Kunze
Kruppstraße 50 A
56072 Koblenz
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Kunze Dachtechnik Meisterbetrieb, Inhaber Sebastian Kunze, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und seinen Auftraggebern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen oder Beauftragungen durch den Auftraggeber gelten als verbindliches Vertragsangebot.
Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistungen.
Weicht der Auftrag von dem Angebot ab, kommt ein Vertrag erst mit schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
§3 Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und die Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen zu verlangen.
Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§5 Ausführungsfristen
Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, ungünstiger Witterung, Streik oder unverschuldeter Umstände beim Auftragnehmer oder seinen Lieferanten verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
Dauert die Verzögerung unangemessen lange, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
• Zugang zum Objekt gewährt wird
• notwendige Genehmigungen vorliegen
• Baustelle frei zugänglich und arbeitsbereit ist
Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Eine Veräußerung oder Verpfändung ist ohne Zustimmung nicht zulässig.
Bei Pfändung oder Zugriff Dritter ist der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu informieren.
§8 Abnahme
Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
Erfolgt innerhalb von 12 Werktagen keine Abnahme oder wird die Leistung in Gebrauch genommen, gilt die Leistung als abgenommen.
§9 Mängelansprüche
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei:
• Vorsatz
• grober Fahrlässigkeit
• Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
§11 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer beteiligt sich nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Koblenz.